Die Landeskonferenz der Wasserwacht gemäß der Ordnung der Wasserwacht berät über Angelegenheiten der Wasserwacht auf Landesebene, koordiniert ihre Arbeit und fasst die erforderlichen Beschlüsse im Rahmen seiner Zuständigkeiten.
Weitere Informationen werden Ihnen per Rundschreiben zur Verfügung gestellt.
Zielgruppe
Die Landeskonferenz setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:
- der Landesleitung der Wasserwacht
- den Kreiswasserwachtleitungen (Leiter*in, stellvertretender Leiter*in sowie Technischer Leiter*in)
- den jeweiligen Vertretern der Arbeitskreise Wasserwacht gem. §23 (9)
- den zusätzlich gewählten Mitgliedern des Landesausschusses der Wasserwacht
Der Landeskonferenz der Wasserwacht gehören mit beratender Stimme an.
- je ein Vertreter der Landesausschüsse der anderen Gemeinschaften sowie der für die Wasserwacht zuständige Mitarbeiter*in des Landesverbandes
Es können von der Landesleitung weitere Gäste eingeladen werden.
Voraussetzung zur Teilnahme
- Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist!
- Bei stimmberechtigten Mitgliedern Angabe der Funktion in der Anmeldung (Hinweis: Die angegebene Funktion muss über einen entsprechenden Eintrag im drkserver verifizierbar sein)
Inhalt
- Werden im vorhinein per Tageordnung verteilt.
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