Durch den Schutzschirm, der noch in dieser Woche durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, ist eine Brücke gebaut und vieles positiv geregelt, um soziale Einrichtungen vor der Auflösung zu retten. Einen Bedarf zur Nachbesserung sieht die BAGFW u.a. noch im Bereich von Einrichtungen für Mutter-Kind-Kuren. An dieser Stelle müsse das Gesetz in der parlamentarischen Beratung noch ergänzt werden.
Es ist eine vernünftige Lösung, bei der jetzt alle Partner von den Ländern bis zu den Leistungsträgern mitspielen müssen. Die gemeinnützigen Einrichtungen und Hilfeangebote sind auf besondere Unterstützung angewiesen, weil sie keine großen Rücklagen bilden dürfen und daher ihre Liquidität und wirtschaftliche Existenz stärker bedroht ist als bei vielen privatwirtschaftlichen Unternehmen. „Wir hoffen, dass wir damit die Infrastruktur des Sozialstaats für die Krise und darüber hinaus sichern können“, sagt die BAGFW-Präsidentin.
In der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sind die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland zusammengeschlossen.