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Rotes Kreuz startet mit einer weiteren Finanzhilfe für Betroffene in Hochwasserregionen

Das Rote Kreuz in Rheinland-Pfalz unterstützt nach dem Ende des DRK-Förderprogramms „Kita- und Schulstarter“ mit einem weiteren Aufbauhilfe-Paket betroffene Menschen in den Hochwasserregionen der DRK-Kreisverbände Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und Vulkaneifel.

Die Soforthilfe finanziert sich aus Spendengeldern des Deutschen Roten Kreuzes. Allein über das DRK-Förderprogramm „Kita- und Schulstarter“ sind über 800.000 Euro an betroffene Menschen ausgeschüttet worden.

„Die DRK-Finanzhilfen II schließen an die bisherigen Soforthilfeprogrammen an und gewähren eine finanzielle Unterstützung in Form einer Haushaltsbeihilfe. Wir möchten auch diejenigen Menschen erreichen, die bisher keine Soforthilfen trotz ihrer Bedürftigkeit erhalten haben. Gerade ältere und besonders bedürftige Menschen sollen durch dieses zweite Paket angesprochen werden,“ informiert Manuel Gonzalez, Vorstand des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz. „Wir erleben vor Ort, wie dringlich es die Wieder-Aufbauhilfe jetzt braucht, um das alltägliche Leben gut meistern zu können.“

Die DRK-Finanzhilfen II umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich notwendige Wiederbeschaffungsmaßnahmen von notwendigen Haushaltsgegenständen und Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Dazu können u.a. Kleidung, Unterkunft einschließlich Heizung, Körperpflege und Hausrat gehören.

Die Finanzhilfen II ermöglichen eine einmalige unbare Auszahlung in Höhe vom maximal 500,- Euro pro Haushalt. Für jede weitere Person des Haushalts kann jeweils weitere maximal 250,- Euro ausgezahlt werden, höchstens jedoch 1.500,- Euro pro Haushalt.  In begründeten Fällen und zwingend nachzuweisenden Härtefällen können bis zu 5.000,- Euro gezahlt werden. Ein Härtefall liegt bei Mittellosigkeit oder besonderer Bedürftigkeit vor. „Mit der Härtefallregelung wollen wir individuelle Nachteile oder Schwächen ausgleichen,“ so Gonzalez. Nachweise für den Härtefall sind z.B. Schwerbehindertenausweis, Bescheid zur Gewährung von Hilfen zum Lebensunterhalt (SGB XII), Einstellungsbescheid SGB II oder Bescheid über Gewährung von Wohnhilfe.

Die DRK-Finanzhilfen II knüpfen an die ausgelaufenen Soforthilfen des Kreises. Vor allem Betroffene, insbesondere ältere Menschen, die bisher noch keine Hilfe beantragen konnten, haben nun erneut eine Chance auf finanzielle Unterstützung.

Anträge für die DRK-Finanzhilfen II sind auf den Homepages der betroffenen DRK-Kreisverbände zu finden.

Ahrweiler www.kv-aw.drk.de/ahr

Bitburg-Prüm www.drk-bitburg-pruem.de

Trier-Saarburg www.kv-trier-saarburg.drk.de

Vulkaneifel www.vulkaneifel.drk.de

 

Spenden für betroffene Menschen der Flutkatastrophe

 

Spenden-Portal

Der DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz hat aufgrund des großen Spenden-Aufkommens ein Spenden-Portal für betroffene Menschen aus den Hochwassergebieten eingerichtet. Mit dem Portal https://hilfe.drk-web.de/ sollen Spender*innen und Hilfsbedürftige zusammengebracht werden.

Spenden-Hotline

Wer lieber telefonisch sein Angebot für hilfsbedürftige Menschen angeben möchte, kann sich weiterhin über die Hotline 06131-2828-1028 melden.

Spendenkonto

DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz

Bank für Sozialwirtschaft

IBAN: DE80 5502 0500 0005 0500 15

BIC: BFSWDE33MNZ

Stichwort: Hochwasser  oder

Stichwörter Hochwasser Ahrweiler, Hochwasser Bitburg-Prüm, Hochwasser Trier-Saarburg oder Hochwasser Vulkaneifel

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