Mainz. Lange war es unter Experten umstritten, jetzt ist es in Kraft getreten: Seit dem 1. Januar 2014 gilt das neue Notfallsanitätergesetz. Der erste Ausbildungsgang startet im September. Auf dem diesjährigen Symposium „Bevöl-kerungsschutz und Rettungsdienst“ informierte Roland Lipp, Abteilungsleiter Rotkreuzgemeinschaften im DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz, ausführlich über die Umstellung vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter und die damit einhergehenden Änderungen. Die rund 350 interessierten Zuhörer, darunter überwiegend Rettungs-dienstpersonal der Hilfsorganisationen und Ärzte, nutzten die Gelegenheit Fragen zu stellen.
Lipp stellte klar: „Es liegt noch ein weiter Weg vor uns, sowohl in der Organisation als auch in der eigentlichen Umsetzung. Dabei gilt es auch bereits tätige Rettungsassistenten weiter zu qualifizieren und in das neue System einzubinden.“ Er beschrieb wie die Ergänzungsprüfungen „vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter“ aussehen werden und welche Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein müssen. Lipp betonte auch, dass der Ausbildungsberuf des Rettungsassistenten zum 31. Dezember 2014 ausläuft. „Wer seine Ausbildung vor 2014 begonnen hat, darf diese aber natürlich beenden, und sich dann kostenfrei nachqualifizieren“, betonte er. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von sieben Jahren festgesetzt. „Das bedeutet, dass bis zum Ausbildungsjahr 2020/2021 alle Nachqualifizierungen abgeschlossen sein müssen“, erklärte Lipp. Das sei machbar, und niemand müsse sich sorgen, keine Ergänzungsprüfung absolvieren zu können, so der Experte. Nicht zuletzt sind Rettungsassistenten, die zum Stichtag 1. Januar 2014, fünf Jahre Berufserfahrung nachweisen können, von der Regelung ausgeschlossen. „Für sie ist die Ergänzungsprüfung nicht verpflichtend, kann aber auf Kosten des Arbeitgebers während der Arbeitszeit abgelegt werden“, so Lipp.Ein weiterer Schwerpunkt des Symposiums war die im Januar verabschiedete „EU-Konzessionsrichtlinie“ im Rettungsdienst. DRK-Landesgeschäftsführer Norbert Albrecht berichtete hierbei aus der Sicht des Leistungserbringers. Des Weiteren wurden Themen aus Katastrophenschutz und Notfallmedizinischer Versorgung behandelt. Hintergrund:Das Symposium „Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst“ ist eine gemeinsame Veranstaltung des Bildungsinstitutes des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz und der Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Kooperation mit dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, der Johanniter-Unfall-Hilfe sowie dem Malteser Hilfsdienst. – Im Mittelpunkt stehen aktuelle und interessante Themen aus Medizin, Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst.