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Rotes Kreuz: „Notfallsanitätergesetz stellt Hilfsorganisationen vor neue Herausforderungen“

Symposium „Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst“ rückt Gesetzesentwurf in den Mittelpunkt

Mainz. Das Notfallsanitätergesetz bleibt unter Experten weiter umstritten. Das wurde aktuell bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag deutlich. Mit der Anhebung der Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre, ist auch eine Erweiterung der Befugnisse – hinsichtlich „heilkundlicher Maßnahmen“ –  für Notfallsanitäter im Vergleich zu Rettungsassistenten geplant. Unklar ist zudem die Frage nach der Finanzierung der Ausbildung. Welche Auswirkungen das Notfallsanitätergesetz auf die Hilfsorganisationen hat, darüber sprach Roland Lipp, Abteilungsleiter Rotkreuzgemeinschaften im DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz, beim diesjährigen Symposium „Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst“. Lipp blickte dabei zuversichtlich in die Zukunft: "Das Gesetz wird sicher noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet." Nicht zuletzt stellte er aber klar: „Unabhängig von der aktuellen Diskussion, ist es unsere vorrangige Aufgabe, die Versorgung der Bevölkerung und die hohe Qualität im Rettungsdienst zu jeder Zeit sicherzustellen.“ - Das Rote Kreuz unterstützt das neue Gesetz und möchte diese Ausbildung am eigenen Bildungsinstitut, als erste Einrichtung bundesweit, anbieten.  Darüber standen weitere aktuelle Themen aus Medizin, Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst auf dem Programm. Klaus Hofmann, stellvertretender Abteilungsleiter Rotkreuzgemeinschaften im DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz, referierte über die Bedeutung des Klimawandels für den Bevölkerungsschutz. Landesbereitschaftsleiter Rainer Hoffmann stellte die Frage: „Gibt es in Zukunft noch genügend ehrenamtliche Helfer?“ und Manfred Stein, Geschäftsführer  des DRK-Rettungsdienstes Rhein-Main-Taunus rückte den Rettungsdienst als Teil des Bevölkerungsschutzes in den Fokus.
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