Mainz. Das rheinland-pfälzische Rote Kreuz begrüßt, dass das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union der Sonderstellung des Rettungsdienstes (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport) mittels der jetzt beschlossenen Ausnahmeregelung der EU-Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen Rechnung getragen hat.
„Die neue EU-Vergaberichtlinie mit den darin niedergelegten Handlungsspielräumen ermöglicht uns, das bewährte Rettungsdienstsystem in Rheinland-Pfalz grundsätzlich zu erhalten,“ erläutert der DRK-Landesgeschäftsführer Norbert Albrecht. Albrecht bietet dafür die Mitwirkung des Roten Kreuzes an und plädiert, die Krankenkassen als die wesentlichen Kostenträger an den Entscheidungsprozessen zu beteiligen.
„Es darf zum Wohle der Bevölkerung kein Stillstand bei der stetigen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes entstehen, vor allem bezüglich des personellen, organisatorischen und strukturellen Rahmens von Leitstellen und der baulichen Unterbringung von Rettungswachen,“ fordert Albrecht.
Der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die EU-Kommission hatten sich im Sommer 2013 auf "finale Kompromisse" für die neue EU-Vergaberechtsreform geeinigt. Danach sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport als medizinische Hilfeleistung von der Ausschreibungsverpflichtung ausgenommen, was der Forderung des rheinland-pfälzischen Innenministeriums entspricht.