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Jahresrückblick 2016: Deutsche Rote Vielfalt: Wir lassen Menschen mit Beeinträchtigungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

„Mehr möglich machen“ – unter diesem Motto steht das jüngst verabschiedete Bundesteilhabegesetz an dem Menschen mit Behinderung, Verbände für Menschen mit Behinderung, Leistungsträger, Sozialpartner sowie Vertreter/innen von Bund, Ländern und Gemeinden, gemeinsam gearbeitet haben. Ziel ist es die Lebenssituation für Menschen mit Beeinträchtigungen zu verbessern: im Arbeitsleben, der sozialen Teilhabe und bei finanziellen Angelegenheiten.

Mit dem Bundesteilhabegesetz wird sich die Behindertenhilfe in den nächsten Jahren stark verändern. Auch das rheinland-pfälzische Rote Kreuz muss sich darauf einstellen. Wichtige Teile des Gesetzes gelten erst ab 2020. Zur Vorbereitung der Umsetzung müssen die Sozialpartner noch viele Fragen klären und Vereinbarungen treffen. So wird künftig nicht mehr zwischen stationären und ambulanten Angeboten unterschieden und eine neue Finanzierungsystematik eingeführt. Damit haben Leistungserbringer wie das Rote Kreuz die Chance, Leistungen und Vergütungen differenzierter als bisher zu vereinbaren und im Sinne der Inklusion von Menschen mit Behinderungen passgenauere Angebote zu machen. Auch vor Ort in den Kreisverbänden 30 Plätze im Betreuten Wohnen für Menschen mit Behinderung in den Kreisverbänden Ambulante psychosoziale Hilfen des DRK-Kreisverbands Bad Kreuznach, der DRK-Elisabeth-Stiftung und des DRK-Sozialwerks für 50 geistig behinderte Menschen 31 Plätze im Betreuten Wohnen für psychisch Erkrankte bedarfsorientierte ambulante Leistungen der Kreisverbände wie Fahr-, Haushalts- oder BetreuungsService (6 Betreuungsvereine in Altenkirchen, Bad Ems, Kaiserslautern, Landstuhl, Mainz und Trier in Trägerschaft der Kreisverbände)
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