Zahlreiche ehrenamtliche Helfer*innen aus dem DRK-Kreisverband Trier-Saarburg waren seit der Flutnacht am 14. Juli 2021 im Einsatz. Sie engagierten sich in der Akutphase gemeinsam mit insgesamt 3.500 Rotkreuzler*innen aus dem gesamten Bundesgebiet in der Betreuung, Verpflegung, im Sanitätsdienst und der psychischen Begleitung betroffener Menschen in den Hochwasserregionen. Auch heute sorgen noch viele DRK-Mitarbeitende dafür, gute infrastrukturelle Voraussetzungen zum Wohl der betroffenen Menschen zu schaffen.
Der DRK-Kreisverband Trier-Saarburg eröffnete im Oktober 2021 das mobile Beratungs- und ServiceCenter. Mittlerweile ist dieses Hilfsangebot regelmäßig vor Ort, außerdem sind Hausbesuche möglich. Unter dem Motto „Die Flut geht. Wir bleiben.“ gehören soziale Beratung, Antragshilfen, Vermittlung von Ansprechpartner*innen wie Versicherungen, Behörden, psychologische Begleitung und Hilfen für ältere Menschen zum Angebotsportfolio der Beratungs- und ServiceCentern. Der Austausch mit den betroffenen Menschen zeigt, wie notwendig vor allem für Menschen in der zweiten Lebenshälfte die Begegnung ist. Noch heute stellen die DRK-Berater*innen fest, dass gerade Senior*innen oftmals keine Kenntnis von den finanziellen Unterstützungsleistungen haben oder sich schämen, diese anzunehmen. Dazu kommt, dass sie oft nicht über die nötige technische Ausstattung oder die entsprechende Handlungskompetenz verfügen, die ausschließlich digital zu bearbeitenden Anträge zu stellen.
Dank vieler Spenderinnen und Spender hat das Rote Kreuz betroffenen Menschen im Landkreis Trier-Saarburg gezielte HIlfe zu gute kommen lassen. Das Rote Kreuz hat mit dem DRK-Soforthilfeprogramm „Kita- und Schulstarter“ weitere Finanzhilfen an betroffene Menschen im Landkreis Trier-Saarburg ausgeschüttet. Weiterhin unterstützte das örtliche DRK vor allem ältere und besonders bedürftige Menschen mit über ?? Euro im Rahmen von Haushaltsbeihilfe bzw. Härtefällen. Auch weiterhin können Anträge für diese DRK-Finanzhilfen II gestellt werden. Es gilt nur aufgrund der Gemeinnützigkeit des DRK den Nachrangigkeitsgrundsatz zu beachten. Das bedeutet: Die Auszahlung von Spendengelder für Wiederaufbauhilfen erfolgt erst nach Prüfung, Genehmigung und Ausschüttung von Versicherungsleistungen und staatlichen Hilfen.
Weitere nachhaltige Projekte für die Menschen – auch für den Landkreis Trier-Saarburg sind derzeit in Planung.